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Unfallschadensregulierung Alles aus einer Hand, ein Ansprechpartner, kompetente Beratung, wenn es mal gekracht hat. Der Verkehrsunfall sollte für Sie nicht eine weitere Fahrt in das Ungewisse werden. Die außergerichtliche
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Verkehrsunfallangelegenheiten
gehört zur täglichen Praxis meines Für den Unfallgeschädigten beginnt mit dem Verkehrsunfall nicht nur die Sorge um sein verunfalltes Fahrzeug, sondern auch die Frage der Höhe der zu erwartenden Schadensersatzleistung des Unfallverursachers bzw. seiner Haftpflichtversicherung, sofern der Verkehrsunfall nicht schuldhaft verursacht worden ist. Dem Geschädigten, der damit rechnet, dass die Kosten der Schadensbeseitigung entweder von der gegnerischen Haftpflichtversicherung oder von seiner eigenen Kaskoversicherung getragen werden, ist die Höhe der Schadensbeseitigungskosten gleichgültig. Dies führt oft dazu, dass er „blind“ den Reparaturauftrag erteilt und sich auch sorglos mit einem Mietwagen „verwöhnen“ lässt, obwohl er ein solches Fahrzeug gar nicht benötigt. Der Geschädigte, der sich allzu sorglos und desinteressiert bei der Unfallregulierung verhält, geht das Risiko ein, einen Teil des Schadens selbst tragen zu müssen, wenn er bei der Auftragserteilung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Es ist zu beachten, dass der Unfallgeschädigte sich schadenmindernd zu verhalten hat. Auch gilt bei der Regulierung eines Schadens das allgemeine Bereicherungsverbot. Hinzu kommt für den Unfallgeschädigten die Auswahl der Reparaturwerkstatt, des Sachverständigen, des Leihwagenunternehmens und natürlich die Geltendmachung seines Schadens im Hinblick auf die einzelnen Schadenspositionen. In der
heutigen Zeit werden sämtliche vorstehenden Bereiche gerne durch
die Reparaturwerkstätten erledigt, die jedoch in fast allen Fällen
für die Schadensregulierung ihrer Kunden nicht über die erforderliche
Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz (RberG) verfügen. Dieses
kann zu Problemen führen. - Haftpflichtversicherung Die jeweilig für Ihren Schaden in Frage kommenden Positionen können nur in einem persönlichen Gespräch erörtert werden. Eine schnelle Schadensabwicklung wird in Aussicht gestellt. Die bei mir entstehenden Kosten erhebe ich - sofern die gegnerische Haftpflichtversicherung Zahlung leistet – von der Versicherung. Bei einer
Beratung oder Teilgeltendmachung von Schadenspositionen sind die bei
mir entstehenden Kosten zu vereinbaren. |
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